Vorläufige Verwaltungsakte und Widerrufsvorbehalte finden sich vielfach in der Verwaltungspraxis. Die Verwaltung versucht mit diesen Methoden eine spätere Veränderung der Sachlage zu erfassen. Neben den nachträglichen Aufhebungsmöglichkeiten (§§ 48, 49 VwVfG) können auch Befristungen und weitere Nebenbestimmungen die Wirkung von Bescheiden begrenzen. Nur zu selten ermöglichen fachgesetzliche Regelungen Entscheidungen zunächst vorläufig und nachfolgend endgültig zu treffen. Dennoch bietet auch das Verfahrensrecht selbst und die Bescheidtechnik gute Gestaltungsoptionen. Das Seminar schafft den Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten.
Mitarbeiter unterschiedlicher Fachgebiete (fachbereichsübergreifend)
I. Vorläufige und endgültige Entscheidungen der Behörde (Überblick)
II. Veränderung der Sachlage im Verwaltungsverfahren
1. Erfassung zukünftiger Sachlagen
2. Nachweise und Mitwirkungspflichten
3. Grenzen der vorläufigen Entscheidung
III. Nebenbestimmungen im Verwaltungsakt
1. Widerrufsvorbehalte
2. Befristungen
3. Weitere Nebenbestimmungen
IV. Spätere Aufhebung von Entscheidungen
1. Rücknahme von Verwaltungsakten (§ 48 VwVfG)
2. Widerruf von Verwaltungsakten (§ 49 VwVfG)
V. Bescheidtechnik und Verfahren
1. Inhalte zur Regelung der Vorläufigkeit
2. Verjährung, Verwirkung
3. Vertrauensschutz und Widerspruchsbescheid
4. Verfahren und Rechtsbehelfe