Das Satzungsrecht gilt gemeinhin als schwierige Disziplin. Der Grund hierfür ist zum einen, dass der Satzungsinhalt unterschiedlichste Bereiche betreffen kann (z.B. Gebührenrecht, Ordnungsrecht). Zum anderen gilt es die kommunalrechtlichen Besonderheiten des Satzungsverfahrens (Satzungsgebung) zu beachten. Formelle Fehler sind vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren. Das Seminar schafft Rechtsklarheit. Zweifelsfälle werden anhand aktueller Rechtsprechung erörtert. Das Seminar ist länderübergreifend angelegt. Besonderheiten des Landesrechts werden berücksichtigt. Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmalig mit Satzungsfragen betraut wurden (Grundlagenseminar).
Zielgruppe
- Mitarbeiter, die mit satzungsrechtlichen Aufgaben betraut wurden (z.B. Hauptverwaltung, Sitzungsdienst)
- Mitarbeiter verschiedener Fachbereiche mit Satzungsaufgaben (fachgebietsübergreifend)
- Mitarbeiter die erstmalig mit Satzungsfragen betraut wurden (Grundlagenseminar).
- Auch: Mitarbeiter, die ihr vorhandenes Wissen aktualisieren möchten
- Auch: Mitarbeiter der Kommunalaufsicht (Satzungskontrolle)
Inhalte
- Zum Problem der allgemeinen Mustersatzungen und Textvorlagen
- Satzungsarten (Hauptsatzung, Beitragssatzung, Gebührensatzung oder auch ordnungsrechtliche Verordnung)
- Satzungsbestandteile (Pflichtinhalte, Struktur und Satzungsaufbau)
- Abgrenzung/Sonderfälle (z.B. Fördermittelrecht/Entschädigungssatzungen)
- Vorgaben des Kommunalrechts/Satzungsverfahren
- Probleme im Verfahren der Gremienarbeit (z.B. Gestaltung der Tagesordnungspunkte und Einladung)
- Fehlerquellen im Satzungsrecht
- Satzungsänderungen und Satzungsneugestaltung (z.B. nach gerichtlichen Verfahren)
- Bekanntmachungsfehler/Bekanntmachungsverfahren)