Die Nutzung öffentlicher Straßen für Versorgungsleitungen ist vielfach spezialgesetzlich geregelt. Neben telekommunikationsrechtlichen Vorgaben sind z.B. energiewirtschaftsrechtliche Regelungen zu beachten. Das Straßenrecht, das Straßenverkehrsrecht und das Baurecht ergänzen die spezialgesetzlichen Nutzungsrechte. Aus der Nutzung der Straße durch Dritte ergeben sich Folgefragen mit erheblicher Brisanz. Die Fragen betreffen Verkehrssicherungspflichten, Gebühren- und Kostenfragen, Rücksichtnahmegebote und weitere Pflichten. Das Seminar ordnet die zum Teil komplexen Fragen bei der Nutzung von öffentlichen Straßen. Das Seminar ist fachgebietsübergreifend angelegt. Auf landesrechtliche Besonderheiten wird eingegangen.
Zielgruppe
- Mitarbeiter der Straßenbehörde
- Mitarbeiter der Baubehörde(n)
- Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde
- Mitarbeiter von öffentlich-rechtlichen Zweckverbänden
- Mitarbeiter, die mit Aufgaben des Leitungsrechts betraut sind
Inhalte
- Die Nutzung der öffentlichen Straße durch Dritte/Versorgungsleitungen (Überblick).
- Nutzungsarten (z.B. Versorgungsleitungen für Elektrizität, Gas und Telekommunikation).
- Behördliche Nutzung (kommunaleigene Nutzung).
- Rechtsgrundlagen (spezialgesetzliche Regelungen/Abgrenzung zum Straßenrecht/Abgrenzung öffentliches Baurecht).
- Rechte und Pflichten bei der Nutzung.
- Folgefragen der (privatrechtlichen) Kosten- und (hoheitlichen) Gebührenerhebung (Abgrenzung der gebührenfreien Nutzung).
- Haftungsfragen (allgemeine Haftung/Verkehrssicherungspflicht).
- Satzungsmöglichkeiten und Vorgaben für die Nutzung (Zuständigkeitsfragen).
- Vorgaben der Nutzung über Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlichen Vertrag.
- Fragen der Teilnehmer.