Wesentliche Grundlagen des Gewerberechts ergeben sich durch die Rechtsprechung und nicht durch die Gewerbeordnung selbt. Dies macht das Gewerberecht auch für erfahrene Praktiker zum komplexen Rechtsgebiet. Das Seminar bietet eine grundlegende und systematische Einführung in das Gewerberecht. Daneben bietet das Seminar auch die Gelegenheit vorhandeness Wissen aufzufrischen. Das Seminar bietet zum einen den systematischen Überblick über die Grundlagen des Gewerberechts. Darüber hinaus werden aktuelle Novellierungen und wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung erläutert.
Zielgruppe
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gewerbebehörden, die sich mit den Neuerungen vertraut machen wollen;
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Änderungen des Gewerberechts für den Einstieg nutzen wollen
Inhalte
- Grundlagen und Überblick über die Gewerbeordnung
- Entwicklung und Neuerungen der Rechtsprechung
- Der Begriff der gewerberechtlichen "Genehmigung" i.S.d. europäischen Dienstleistungsrichtlinie (z.B. Genehmigungen / Tochtergesellschaften / Zweigstellen in der Kommune)
- Der Begriff der gewerblichen Tätigkeit nach GewO (Problembereiche)
- Einzelne "Regelungen" (z.B. Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Anlageberater, Änderung bei der Aufstellung von Automaten, Wegfall einzelner Vorgaben und "unzuverlässige" Beschäftigte im Reisegewerbe
- Unterscheidung der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit (auch EuGH Rechtsprechung)
- Nationalrechtliche Eingriffsinstrumente des Gewerberechts / Argumentation und Begründungen für "EU-Gewerbetreibende"
- Die sog. "Genehmigungsfiktion" / Bearbeitung der Gewerbeanzeigen (Unterschiede und Abgleich des Gewerberechts mit § 42a VwVfG);
- Grenzüberschreitender Verkehr / missbräuchliche Umgehung (überwiegende Tätigkeit in Deutschland);
- Die Gewerbeuntersagung wegen "Unzuverlässigkeit" nach § 35 GewO und nach der Dienstleistungsrichtlinie (Vergleich, Grundlagen und Besonderheiten)
- Festsetzungsverfahren im Markt- und Veranstaltungsrecht (z.B. Untersagung der Teilnahme an Veranstaltungen nach neuem Recht / klassisch mit Problembereichen)