Im Seminar wird rechtssichere Umgang mit „gefährlichen Hunden“ besprochen. Die Gefährlichkeit von Hunden kann sich aus rechtlichen Vorgaben oder aus behördlicher Feststellung (durch Verwaltungsakt) folgern. Das Seminar behandelt die verschiedenen Rechtsgrundlagen. Das Seminar ist länderübergreifend angelegt. Besonderheiten des Landesrechts werden ausführlich berücksichtigt. Zudem werden verfahrensrechtliche Grundlagen erörtert. Anhand aktueller Rechtsprechung werden Zweifelsfragen geklärt. Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmalig mit dem Thema „gefährliche Hunde“ betraut wurden.
Zielgruppe
- Mitarbeiter der Ordnungsbehörden (länderübergreifend).
- Veterinär- und Tierschutzbehörden.
- Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmalig mit dem Thema „gefährliche Hunde“ betraut wurden.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen und Vorgaben (Überblick)
- Begriff „gefährlicher Hund“ in verschiedenen Rechtsgrundlagen (Abgrenzung)
- Vorgaben des Ordnungsrechts, des Tierschutzrechts und weiterer Rechtsgebiete (z.B. Gewerberecht und EU-Geweberecht oder Satzungsrecht)
- Das ordnungsrechtliche Verfahren (Maßnahmen bei gefährlichen Hunden)
- Probleme im Verfahren; Ablauf und Rechtsbehelfe
- Aktuelle und wesentliche Rechtsprechung (Überblick)
- Zusammenwirken zwischen den zuständigen Behörden