Bei der Umsetzung behördlicher Ermittlungs- und Überwachungstätigkeiten stehen Behörden vielfach vor dem Problem private Grundstücke und Wohnungen aber auch Geschäfts- und Betriebsstätten betreten zu „müssen“. Ob das Betreten von Grundstücken und Wohnungen zulässig ist bestimmt sich aus unterschiedlichen fachgesetzlichen Vorgaben. Das Seminar schafft Rechtsklarheit beim Betreten von Grundstücken und Wohnungen. Das Seminar ist fachgebietsübergreifend angelegt.
Mitarbeiter verschiedenster Fachgebiete (z.B. Ordnungsverwaltung/Bauverwaltung/Gewerbebehörden/Veterinär/Umwelt- und Sozialbehörden).
Mitarbeiter mit Aufgaben des Außendienstes.
I. Rechtsgrundlagen/Überblick
II. Grundstücksbetretung
III. Wohnungsbetretung