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Datum:
10.11.2025
Ende:
10.11.2025
Anmelde​schluss:
06.11.2025
Nach Anmeldeschluss bitte
telefonisch anfragen.
Preis:
299,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Zahlung auf Rechnung.
Ort:
Online - 10.00 bis 15.00 Uhr

Beschreibung

Das Seminar behandelt rechtliche Aspekte der Social-Media-Nutzung durch Behörden. Behörden stehen bei der Nutzung von Social-Media-Kommunikation vor erheblichen rechtlichen Besonderheiten. Rechtlich gilt es etwa zu beachten, dass Behörden nicht grundrechtsfähig sind und sich nicht auf Grundrechte, wie Meinungs- oder gar Pressegrundrechte berufen können. Zudem ist bei der behördlichen Kommunikation schon grundsätzlich zwischen amtlichen und nichtamtlichen Äußerungen zu unterscheiden. Der rechtliche Rahmen für die behördliche Social-Media-Nutzung kann durchaus als speziell bewertet werden. Das Seminar schafft Klarheit bei den besonderen Rechtsfragen. Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmals mit der rechtssicheren Umsetzung der Social-Media-Nutzung betraut wurden.

Zielgruppe

  • Mitarbeiter der behördlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Mitarbeiter, die mit der Betreuung des Amtsblattes und/oder der behördlichen Internetseite betraut sind.
  • Das Seminar ist auch für Mitarbeiter geeignet, die erstmals/neu mit der rechtssicheren Umsetzung der Social-Media-Nutzung betraut wurden.

Inhalte

I. Grundlagen/Einführung

  1. Behördliche Social-Media-Nutzung (rechtlicher Überblick/Einordnung)
  2. Besonderheiten bei der behördlichen Nutzung
  3. Arten/Umfang Social-Media-Kommunikation (Systematisierung)

II. Rechtlicher Rahmen/Rechtsgrundlagen

  1. Überblick Rechtsgrundlagen
  2. Amtliche Äußerungen/nicht amtliche Äußerungen (u.a. Neutralitätsgebot/Grenzen)
  3. Informationstätigkeit der Behörden (z.B. von der hoheitlichen Warnung bis zur Unterrichtung der Bürger)

III. Einzelne Problembereiche

  1. Datenschutzrecht (Grenzen/Systematisierung)
  2. Urheberrecht/Bild- und Wortrecht Dritter
  3. Rechtsfolgen nach Kommunikationsform (Abgrenzung/sonstige Kommunikationsformen der Behörde)
  4. Rechtsrahmen durch vertragliche Bedingungen der Medienplattformen (z.B. Einwilligung in Nutzungsbedingungen/AGB)

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