Der vorzeitige Maßnahmebeginn kann eine Förderung eines Vorhabens verhindern. Zur Durchführung einer Maßnahme gilt es jedoch dennoch frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Der (potenzielle) Fördermittelempfänger kann kaum erst mit dem Zeitpunkt der Bewilligung der Förderung mit Vertragsverhandlungen, Ausschreibungsverfahren oder mit der Einstellung von Mitarbeitern beginnen. Wenn tatsächlich ein vorzeitiger Maßnahmebeginn vorliegt kann dies zur Nichtförderung oder zur Rückforderung bereits erhaltener Fördermittel führen. Das Seminar behandelt die rechtssichere Handhabung des vorzeitigen Maßnahmebeginn. Auf landesrechtliche Besonderheiten wird im Seminar eingegangen.
Alle Mitarbeiter die Fördermittelverfahren bearbeiten. Fördermittelempfänger und Mitarbeiter, die mit der Gewährung von Fördermitteln betraut sind.
I. Voraussetzungen des vorzeitigen Maßnahmebeginn
II. Vorzeitigkeitsverbot/Rechtsfolgen/Förderschädlichkeit
III. Ausnahmen und Besonderheiten des Vorzeitigkeitsverbots
IV. Handlungsoptionen bei vorzeitigem Maßnahmebeginn