Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss auch zu Corona-Zeiten rechtssicher umgesetzt werden. Durch das PlanSiG soll bei Beteiligungsverfahren die Öffentlichkeitsbeteiligung gewährleistet werden. Das Seminar behandelt die rechtlichen Vorgaben, die Möglichkeiten und die rechtssichere Umsetzung von Beteiligungsverfahren.
Das Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) ist nicht das erste Gesetz, dass die den Zugang zur Öffentlichkeitsbeteilig (zumindest teilweise) in das Internet verlagert (vgl. u.a. § 4a Abs. 4 BauGB, § 27a Abs. 1 VwVfG oder § 20 Abs. 2 UVPG). Der wesentliche Unterschied zum PlanSiG ist jedoch, dass durch das PlanSiG eine zusätzliche gegenständliche Auslegung nicht mehr zwingend erforderlich ist.
Mitarbeiter die mit Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Beteiligungsverfahren) betraut wurden.
Insbesondere: Mitarbeiter der Bau- und Umweltbehörden.
I. Anwendungsbereich
II. Öffentlichkeitsbeteiligung und Bekanntmachungen
III. Öffentliche Auslegung von Unterlagen und Entscheidungen
IV. Erörterungstermine
V. Erklärungen zur Niederschrift der Behörde und Einwendungen