Das Seminar behandelt die rechtlich anspruchsvolle Frage des behördlichen Hausrechts. Die Umsetzung des Hausrechts ist strengen Vorgaben der Rechtsprechung unterworfen. Das Hausverbot selbst ist als Verwaltungsakt zu bewerten. Das Seminar schafft Rechtssicherheit beim Durchsetzen des Hausrechts.
Mitarbeiter verschiedenster Fachbereiche (z.B. Sozialleistungsbehörde, Bürgerbüro, Büromitarbeiter von Behördenleitern)