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Die EU-Kontroll-Verordnung. VO (EU) 2017/625 Lebens- und Futtermittelkontrollen

Datum:
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Seminar-Nr.:
-
Ort:
Online-Seminar
20
Dozent/-in:

Beschreibung

Die EU-Kontroll-Verordnung gilt bereits ab 14. Dezember 2019. Die Verordnung bewirkt eine grundlegend neue Rechtslage bei amtlichen Kontrollen. Das Seminar Schafft Klarheit bei der Umsetzung der Verordnung. Neben der Lebens- und Futtermittelkontrolle sind von der Verordnung weitere Rechtsbereiche, wie tierische Nebenprodukte oder der Pflanzenschutz erfasst. Im Seminar werden die erweiterten Kompetenzen bei amtlichen Kontrollen erörtert (z.B. Kontrollgebühren). Zudem werden die Neuregelungen beim behördlichen Informationsaustausch und die Stellung des Hinweisgebers (sog. Whistleblower) besprochen. Das Seminar behandelt zudem Verfahrensfragen und Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (AVV Rahmen-Überwachung – AVV Rüb).

Zielgruppe

  • Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung und Veterinärbehörden
  • Mitarbeiter der Landwirtschafts- und Agrarbehörden
  • Mitarbeiter mit Aufgaben der Lebens- und Futtermittelkontrolle
  • Mitarbeiter mit Aufgaben der Überwachung von tierischen Nebenprodukten und des Pflanzenschutzes (Pflanzengesundheit)

Inhalte

  • Die EU-Kontroll-Verordnung (Überblick)
  • Anwendungsbereich des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (Abgrenzung der Rechtsgrundlagen)
  • Neue Regelungs-Bereiche der Verordnung (z.B. tierische Nebenprodukte, Pflanzenschutz)
  • Erweiterte Kompetenzen bei amtlichen Überwachungsmaßnahmen (bei sog. risikoorientierten Kontrollen)
  • Gebührenerhebung bei Kontrollen (z.B. Gebühren bei Regelkontrollen, Einfuhrkontrollen) und „neue“ Gebührenvoraussetzungen (z.B. bei erforderlichen Nachkontrollen nach dem Verursacherprinzip).
  • Die Verfahrensstellung des sog. Hinweisgebers im Verfahren (sog. Whistleblower z.B. im Datenschutz und bei Akteneinsicht)
  • Verfahrensfragen bei zwischenbehördlichem Informationsaustausch (z.B. Amtshilfe / gemeinsames Gesundheitseingangsdokument GGED)

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